1 Allgemeine Vertragsbedingungen
1.1 Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen nach-stehende Vertragsbedingungen zugrunde, ebenso erfolgt die Übernahme und Ausführung von Aufträgen, soweit im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen ist, nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. unserer nachstehenden Verkaufsbedingungen. Von unseren schriftlichen Bestätigungen abweichende Vereinbarungen hat der Auftraggeber zu beweisen.
1.2 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Wir behalten uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, falls uns infolge Streik, Aussperrung, nicht vor-hersehbare Ereignisse die Auslieferung des Auftrags unmöglich wird.
2 Lieferung
2.1 Liefertermine werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt festgelegt und genannt, unter Zugrundelegung eines normalen Ablaufs der Fabrikation. Die Lieferzeit beginnt, soweit keine individuelle Vereinbarung ent-gegensteht, erst nach voll-ständiger Klärung sämtlicher Einzelheiten, die mit dem Auftrag zusammenhängen.
2.2 Die Lieferfrist verlängert sich -auch innerhalb eines Lieferverzugs beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten -gleichviel ob sie in unserem Werk oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten sind, z.B. Betriebsstörung, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Auswirkungen von Arbeits-kampfmaßnahmen oder ähnlichem- angemessen. Dasselbe gilt, wenn nach Vertragsabschluss durch Änderung technischer Einzelheiten durch den Besteller eine Verlängerung der Produktionszeiten erforderlich wird.
2.3 Falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind auch Teil-lieferungen gestattet. Die Teillieferungen können je-weils als gesonderte Lieferungen abgerechnet werden.
2.4 Die Lieferung erfolgt bis hinter die erste verschließbare Tür.
3 Preise
3.1 Soweit für eine bestimmte Lieferung keine besondere Preisabsprache getroffen ist, gelten die Lieferpreise am Tage der Bestellung. Der Vertragslieferant ist hin-sichtlich der Preisgestaltung und Änderung der Preise frei.
3.2 Preisangaben verstehen sich jeweils zzgl. der gesetz-lichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung.
3.3 Kosten für Leistungen, die nicht im Rahmen der All-gemeinen Geschäftsbedingungen liegen, werden ge-sondert berechnet.
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nichts Abweichen-des vereinbart, ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
4.2 Die Reklamation einer Teilleistung berechtigt nicht, die Zahlung bezüglich des nicht beanstandeten Teiles zurückzuhalten.
4.3 Gerät der Abnehmer mit seiner Zahlungsfrist gegen-über uns in Rückstand, so sind wir berechtigt, an noch ausstehenden Lieferungen ein Zurückhaltungs-recht geltend zu machen. Dies gilt auch für Lieferungen, so-weit diese auf einer anderweitigen Bestellung beruhen. Nachfolgende Rechnungen werden sofort fällig.
5 Ausführung der Leistungen
5.1 Unsere Erzeugnisse entsprechen der angebotenen Qualität und gewährleisten bei richtigem Einsatz einwandfreie technische Funktionen.
5.2 Änderungen in der Konstruktion und Ausführung, Ab-weichungen von Zeichnungen, Katalogen und derglei-chen berechtigen nicht zur Reklamation, es sei denn, dass sie dem Vertragszweck zuwiderlaufen.
6 Gewährleistung
6.1 Sollten Artikel Material- oder Herstellungsfehler aufwei-sen, so reklamieren Sie bitte sichtbare Fehler -auch Transportschäden- sofort. Für Transportschäden bei Selbstabholung übernehmen wir keine Haftung.
6.2 Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachge-mäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, Ver-schleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung ent-stehen, wird ebensowenig Gewähr geleistet, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Lieferers vorgenommener Änderungen oder Instand-setzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter.
6.3 Bei begründeten Mängeln steht uns nach unserer Wahl das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur voll-ständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten, darüberhinaus bis zur Zahlung sämt-licher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund und bis zur Einlösung der vom Käufer in Zahlung gegebener Wechsel oder Schecks.
7.2 Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware bestimmungs-gemäß zu verwenden und im normalen Geschäftsgang zu veräußern. Dieses Recht verfällt mit Zahlungs-einstellung des Abnehmers. Gerät der Abnehmer in Zahlungsrückstand, so kann die Berechtigung zur bestimmungsgemäßen Verwendung oder Weiterver-äußerung der nicht bezahlten Ware widerrufen werden.
8 Schlussbestimmung
8.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung und/oder der Natur unserer Vertragsverpflichtung nichts anderes ergibt, ist Lübeck Erfüllungsort.
8.2 Gerichtsstand: Lübeck
8.3 Mit Erhalt der Auftragsbestätigung erkennt der Auftrag-geber die Lieferbedingungen an.
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